Direkt zum Hauptbereich

Ab 2026: Steuererleichterungen für Gastronomen und Pendler

Das Bundeskabinett hat das „Steueränderungsgesetz 2025“ beschlossen. Vor allem Pendler und Gastronomen können sich ab 2026 über Steuererleichterungen freuen. Darüber hinaus wird auch das Ehrenamt gezielt gestärkt.

In Kürze zusammengefasst (gilt ab dem 1. Januar 2026):

  • Gastronomie: Senkung der Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf 7 Prozent. Gilt für Speisen
  • Pendlerpauschale: Erhöhung der Pauschale auf 0,38 Euro (ab dem 1. Kilometer)
  • Mobilitätsprämie: Die Mobilitätsprämie wird auch nach 2026 bestehen bleiben
  • Ehrenamtspauschale: Anhebung der Haftungsbeschränkung von 840 Euro auf 960 Euro
  • Übungsleiterpauschale: Anhebung der Haftungsbeschränkung von 3.000 Euro auf 3.300 Euro

Gastronomie: Senkung von 19 Prozent auf 7 Prozent Mehrwertsteuer

Der Mehrwertsteuersatz wird ab dem 1. Januar 2026 von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Dies gilt allerdings nur für Speisen. Getränke werden weiterhin mit 19 Prozent besteuert. Von dieser Maßnahme profitieren im Einzelnen:
  • Restaurants
  • Bäckereien
  • Metzgereien
  • Cateringunternehmen (auch Dienstleister für Schulen, Kindergärten und Krankenhäusern)
Durch diese Maßnahme werden regionale Gastronomiebetriebe gestärkt. Weiterhin wird die unterschiedliche Besteuerung „außer Haus“ und „im Haus“ abgeschafft. Stattdessen gibt es nur eine strikte Trennung zwischen Speisen und Getränke, die unabhängig vom Standort funktioniert.

Pendlerpauschale & Mobilitätsprämie: Arbeitnehmer freuen sich über erhöhte Pauschalen

Arbeitnehmer, die einen Arbeitsweg von über 21 Kilometern hatten, mussten für den Arbeitsweg stets zwei Pauschalen (0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer und ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro) ansetzen. Ab dem 1. Januar ändert sich dies grundlegend. Ab diesem Datum gilt die erhöhte Pauschale von 0,38 Euro pro Kilometer.

Dadurch kommt es zu höheren Werbungskosten, was wiederum zu höheren Steuererstattungen führen kann. Zur Verdeutlichung ein kurzes Beispiel:

Hans Müller hat einen Arbeitsweg von 20 Kilometer, den er 5x die Woche fährt (5 Tage-Woche = 230 Tage im Jahr). 2025 kann er eine Pendlerpauschale i.H.v. 230 Tage x 20 Kilometer x 0,30 Euro = 1.380 Euro geltend machen.

Ab 2026 gilt die erhöhte Pendlerpauschale. In diesem Jahr kann er 230 Tage x 20 Kilometer x 0,38 Euro = 1.748 Euro geltend machen. Dies entspricht einer Erhöhung von 368 Euro.

Weiterhin profitieren Geringverdiener mit einem Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags (2025: 12.096 Euro) von der Mobilitätsprämie ab dem 21. Kilometer, wodurch Geringverdiener ebenfalls Steuererstattungen erhalten können.

Ehrenamts- & Übungsleiterpauschale: Höhere Haftungsbeschränkungen fürs Ehrenamt

Auch bei ehrenamtlichen Tätigkeiten kann immer etwas passieren. Lag die Haftungsbeschränkung bisher bei 840 Euro, wird dieser Betrag ab 2026 auf 960 Euro aufgestockt. Selbiges gilt auch für die Übungsleiterpauschale, auch wenn dort der Betrag von 3.000 Euro auf 3.300 Euro angehoben wird.

Was sonst noch beschlossen worden ist, können Sie beim BMF nachlesen:


Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Wer ist in Deutschland steuerpflichtig (inkl. Bemessungsgrenzen 2025)? Eine einfache Erläuterung!

Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Säulen des deutschen Steuersystems. Sie betrifft einen Großteil der Bevölkerung und finanziert maßgeblich staatliche Aufgaben. Doch wer genau ist in Deutschland einkommensteuerpflichtig? Die Antwort ist auf den ersten Blick einfach, birgt aber einige interessante Nuancen und Unterscheidungen. Das Prinzip der unbeschränkten und beschränkten Steuerpflicht Grundsätzlich gilt: Wer in Deutschland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ( § 1 Abs. 1 Einkommensteuergesetz – EStG ). Das bedeutet, dass das gesamte Welteinkommen in Deutschland versteuert wird, unabhängig davon, wo dieses Einkommen erzielt wurde. Wohnsitz: Ein Wohnsitz liegt vor, wenn eine Wohnung unter Umständen innegehalten wird, die darauf schließen lassen, dass der Steuerpflichtige sie beibehalten und benutzen wird. Es muss sich nicht zwingend um den Hauptwohnsitz handeln. Gewöhnlicher Aufenthalt: Der gewöhnliche Au...