Das Bundeskabinett hat das „Steueränderungsgesetz 2025“ beschlossen. Vor allem Pendler und Gastronomen können sich ab 2026 über Steuererleichterungen freuen. Darüber hinaus wird auch das Ehrenamt gezielt gestärkt. In Kürze zusammengefasst (gilt ab dem 1. Januar 2026): Gastronomie: Senkung der Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf 7 Prozent. Gilt für Speisen Pendlerpauschale: Erhöhung der Pauschale auf 0,38 Euro (ab dem 1. Kilometer) Mobilitätsprämie: Die Mobilitätsprämie wird auch nach 2026 bestehen bleiben Ehrenamtspauschale: Anhebung der Haftungsbeschränkung von 840 Euro auf 960 Euro Übungsleiterpauschale: Anhebung der Haftungsbeschränkung von 3.000 Euro auf 3.300 Euro Gastronomie: Senkung von 19 Prozent auf 7 Prozent Mehrwertsteuer Der Mehrwertsteuersatz wird ab dem 1. Januar 2026 von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Dies gilt allerdings nur für Speisen. Getränke werden weiterhin mit 19 Prozent besteuert. Von dieser Maßnahme profitieren im Einzelnen: Restaurants Bäckereien Metzger...
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